Die neue Technische Regel für Arbeitstätten ASR V3 zur Gefährdungsbeurteilung ist nach ihrer Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt zum Juli 2017 in Kraft treten. Sie weist insbesondere auf die Verantwortung des Arbeitgebers für eine gesicherte Organisation hin. www.baua.de Richtlinie zur Gefährdungsbeurteilung ASR V3
Im Rahmen der Betreiberverantwortung für Immobilien ist es ander Zeit, eine Bestandaufnahme und Systematisierung aller Überwachungspflichten vorzunehmen, die bisher schon regelmäßig wahrgenommen werden, um einen Überblick zu gewinnen und mögliche Defizite zu erkennen. Auf dieser Basis gewinnt die Systematik der Gefährdungsbeurteilungen nach der Betriebssicherheitsverordnung 2015 als Grundlage für die Kontrolle besondere Bedeutung. Ende 2016 wurde die Betriebssicherheitsverordnung dahingehend weiter überarbeitet und angepasst.
Sicherheitsbegehungen mit Checklisten für den hochbaulichen Teil und für die Sichtprüfungen der technischen Anlagen ermöglichen eine zuverlässige und effiziente Aufgabenwahrnehmung im Sinne der Betreiberverantwortung.
Das IMBFW Instititut e.V. hat sich dazu mit seinen Experten in 2016 / 2017 an Fortbildungsveranstaltungen und In-Haus Seminaren zu diesem Thema beteiligt. Weiterhin wurden Kommunen und Landeseinrichtungen, sowie Unternehmen der Wohnungswirtschaft dazu beraten,
Im Rahmen der Einführung des Building Information Building (BIM) gewinnt auch die Standardisierung im Facility-Management bzgl. der Betreiberverantwortung zunehmend an Bedeutung. Daher gilt es, die eigene Systematik der Betreiberverantwortung weiter zu entwickeln und zu vervollständigen, um den aktuellen Anforderungen zu entsprechen und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Das IMBFW Institut e.V. steht dazu mit seinem Expertennetzwerk gerne für Anfragen zur Verfügung.