Beitragsordnung
Der Regelbeitrag für Fördermitgleder beträgt 50 Euro jährlich.
§ 2 Nr. 3: Die Mitglieder fördern diese Ziele durch die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen, die Unterstützung der Recherchen, Teilnahme an Umfragen und Veranstaltungen sowie als freiwillige Helfer bei Informationsveranstaltungen des Vereins.
§ 5 Beiträge
1. Die Mitgliederversammlung regelt die Mitgliedsbeiträge in einer Beitragsordnung.
2. Ordentliche Mitglieder zahlen einen Beitrag nach der Beitragsordnung.
3. Außerordentliche Mitglieder (Fördermitglieder) zahlen einen regelmäßigen Förderbeitrag.
4. Außerordentliche Mitglieder, die in Korrespondenz mit dem iMBFW Institut stehen und das iMBFW Institut ideell fördern, können auf Beschluss des Vorstandes von der Zahlung eines regelmäßigen Förderbeitrages freigestellt werden. Der Regelbeitrag für Fördermitgleder beträgt 50 Euro jährlich.
Mitgliedsantrag
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Ordentliche Mitglieder können natürliche Personen, juristische Personen sein, die an der Erfüllung der Aufgaben des Instituts durch Mitarbeit oder finanzielle Beiträge mitwirken.
2. Außerordentliche Mitglieder (Fördermitglieder) können natürliche und juristische Personen sein, die die Aufgaben des Instituts finanziell oder ideell fördern.
3. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag.